Auch Ausländer können riestern
Auch in Krisenzeiten setzen die Bundesbürger auf die Riester-Rente, wie Erhebungen der Bundesregierung zeigen. Schon im ersten Quartal des Jahres wurden rund 377.000 neue Riester-Sparkonten eröffnet, insgesamt ist die Zahl seit Einführung 2001 auf 13,6 Millionen gestiegen. Ein neuerlicher Zuwachs ist zu erwarten, weil nun auch in Deutschland arbeitende Bürger anderer EU-Staaten von der staatlichen Zulage profitieren können.
Dass die Förderung jetzt auch für „Grenzgänger“ möglich ist, war auf Geheiß des Europäischen Gerichtshofes zustande gekommen. Das Angebot gilt für solche auländischen Arbeiter, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bisher waren sie nicht in den Genuss der Förderung gekommen, solange sie in Deutschland nicht steuerpflichtig waren.
Wer für die Rentenversichrung zahlt, darf auch riestern
Die Riester-Rente ist deshalb an das Alterssicherungssystem gekoppelt, weil Menschen die innerhalb dieses versichert sind, von Rentenkürzungen betroffen sind. Die Riester-Förderung war geschaffen worden, um die Kürzungen auszugleichen. Demzufolge haben Sparer keinen Anspruch auf die staatlichen Zuschüsse, wenn sie in einem ausländischen staatlichen Rentenversicherungssystem pflichtversichert sind.
Es ist aber noch komplizierter: Denn nicht betroffen sind von der Neuregelung Riester-Sparer mit einer Pflichtversicherung im Ausland, die bereits vor dem 01.01.2010 den Riester-Vertrag abgeschlossen haben und in Deutschland steuerpflichtig sind. Dann gilt nämlich die alte Regelung, nach der die Steuerpflichtigkeit des wesentliche Kriterium für die Zuschüsse ist.